Verkehrswertgutachten §194BauGB

Ein „großes Gutachten“ also ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB benötigen Sie zum Beispiel bei bei Schenkung und Übertragung, bei Erbauseinandersetzungen, Scheidung oder Verhandlungen im Falle der Erbpacht, des Verkaufes, der Aufhebung einer Gemeinschaft sowie in steuerlichen Angelegenheiten. In solchen Fällen wird ein Verkehrswertgutachten gem. §194 BauGB empfohlen. Dieses bietet allen Beteiligten einen objektiven Einblick in die Vermögenssituation.
Gesetzestext §194 BauGB
“Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre”
Bei privaten und internen Verhandlungen oder wenn Sie z.B. schon einen Käufer kennen, reicht eine Kurzversion des Gutachtens aus, die sogenannte Marktwertermittlung können wir Ihnen kostengünstig erstellen.
Bei offiziellen Anliegen sollte aber schon das “Große” Gutachten, das Verkehrswertgutachten gem. §194 BauGB, beauftragt werden, da es alle Besonderheiten des Grundstückes und der darauf befindlichen Immobilie(n) beleuchtet.
Hierzu beraten wir Sie gerne persönlich

1. Sie nehmen gerne Kontakt mit uns auf.
2. Wir vereinbaren einen Vor-Ort Termin zur Begehung des zu bewertenden Grundstücks, hierbei erstellen wir Fotos und nehmen alle für das Gutachten benötigten Daten des Objektes auf. Wir legen gemeinsam fest ob Sie eine Marktwertermittlung oder ein Verkehrswertgutachten benötigen. Hierbei vereinbaren wir mir Ihnen einen Pauschalpreis.
3. Auswertung der Unterlagen und Beschaffung der benötigten Papiere.
Erstellen der notwendigen Flächenberechnungen, der Sachwertberechnung
und wenn erforderlich der Ertragswertberechnung, Ausarbeitung des
individuellen Gutachtens und Recherche notwendiger Daten.
4. Erstellung des Gutachtens
Sie erhalten eine umfangreiche Beschreibung und Bewertung Ihrer
Immobilie unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und
rechtlichen Besonderheiten.
5. Übergabe des Gutachtens.
Bei Fragen besprechen wir Ihr Gutachten gerne persönlich mit Ihnen und
erläutern Ihnen Schritt für Schritt der Bewertung und der einzelnen
Ausführungen zu Ihrer Immobilie.
Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt mit uns auf, ich rufe Sie gerne zurück.
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