Aktuelles zur Reform des Heizungsgesetzes

Nachdem ich öfters darauf angesprochen werde und die derzeitige politische Lage für Verwirrung bei den Kaufinteressenten sorgt, bzgl. auch der Höhe der benötigten Investitionskosten habe ich Ihnen hier ein paar Informationen zusammen gestellt.

Kaufinteressenten kann ich nur empfehlen vorab ein Gespräch mit der Hausbank zu führen, um Ihr Vorhaben zu planen und eine Übersicht zu erhalten über welche Finanzierungssumme verfügt werden kann.

Zitat: „Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Bestehende Heizungen können weiterlaufen und repariert werden. Es gibt großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen, einen starken sozialen Ausgleich – und umfangreiche Förderung. “ Hier zum offiziellen Link der Seite der Bundesregierung:

Heute Stand 06.01.2025 – Zitat: „Für die Wärmewende sollen spätestens Mitte 2028 neue Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie laufen. Staatliche Förderungen für den Heizungstausch können nun alle Bürgerinnen, Bürger und Vermieter beantragen. Bis Ende August gab es bereits rund 93.000 Zuschüsse.“

In vielen Fällen ist eine Erweiterung oder Umrüstung bestehender Zentralheizung möglich und sinnvoll.
Die bisherige Rechtsprechung schreibt schon einen sugsesiven Austausch verschiedener Heizkessel vor. Informationen hierzu erhalten Sie bei dem zuständigen Bezirkschornsteinfegermeister.

Ich berate Sie gerne in allen Fragen rund um die Immobilie, Ihr Immobilienprofi in der Westpfalz und dem Kreis Kusel unabhängig, objektiv und ehrlich.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

Veröffentlicht: 05.01.2025
Kategorie: Immobiliennews, Startseite
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