Aktuelles zur Reform des Heizungsgesetzes

Nachdem ich öfters darauf angesprochen werde und die derzeitige politische Lage sorgt für Verwirrung bei den Kaufinteressenten bzgl. auch der Höhe der benötigten Investitionskosten. Ich kann Kaufinteressenten nur empfehlen vorab ein Gespräch mit der Hausbank zu führen, über welche Finanzierungssumme verfügt werden kann.

Zitat: „Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Bestehende Heizungen können weiterlaufen und repariert werden. Es gibt großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen, einen starken sozialen Ausgleich – und umfangreiche Förderung. “ Hier zum offiziellen Link der Seite der Bundesregierung:

In vielen Fällen ist eine Erweiterung oder Umrüstung bestehender Zentralheizung möglich und sinnvoll.
Die bisherige Rechtsprechung schreibt schon einen sugsesiven Austausch verschiedener Heizkessel vor. Informationen hierzu erhalten Sie bei dem zuständigen Bezirkschornsteinfegermeister.

Ich berate Sie gerne in allen Fragen rund um die Immobilie, Ihr Immobilienprofi in der Westpfalz und dem Kreis Kusel unabhängig, objektiv und ehrlich.

Veröffentlicht: 08.07.2023
Kategorie: Immobiliennews, Startseite
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