Energieausweis zwingend Pflicht

Die Vorlage des Energieausweises, der Käufern oder Mietern einen Überblick über den zu erwartenden Energieverbrauch geben soll, ist nunmehr zwingend vorzulegen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass dieser bereits in der Werbung und spätestens bei der Besichtigung vorzulegen ist.
Bei unseren Angeboten, ist – sofern der Ausweis schon erstellt wurde, der Energieverbrauchskennwert immer angegeben. Sofern Sie als Verkäufer noch keinen Energieausweis beauftragt haben, können wir gerne einen zuverlässigen Energieberater vermitteln.
Dennoch ist es schwierig zu verstehen, was einem ein Energieausweis bei einer renovierungs- und/oder modernisierungsbedürftigen Immobilie bringen soll, insbesondere dann wenn sie keine Heizmöglichkeit hat. Eine Beratung durch einen Handwerker oder Energieberater mit welchen Möglichkeiten innerhalb eines Budgets ich welche Maßnahmen treffen kann, wäre aus unserer Sicht viel effektiver. Hierzu gibt es auch Fördermittel.
Nichts desto trotz, ist die Vorlage des Energieausweises nun zwingend vorgeschrieben – weswegen wir Ihnen im Rahmen unseres Auftrages – gerne weiterhelfen.
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