Pflicht zur Meldung von Zählereinrichtungen

Seit 01.01.2015 besteht für Eigentümer die Pflicht ausgetauschte Messgeräte, wie Wasseruhren oder Heizkostenverteilern bei der zuständigen Eichbehörde zu melden. Im Rahmen unseres Verwaltungsauftrages übernehmen wir oder Ihr Abrechnungsservice diese Meldung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der offziellen Seite unserer Eichbehörde in Rheinland-Pfalz. http://www.lme.rlp.de/
bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Per WhatsApp empfehlen