Geldwäscheprävention – Pflicht für den Immobilienmakler

Wenn Sie auf der Suche nach einer Immobilie sind, wurden Sie sicherlich schon nach Ihrem Ausweis gefragt und haben sich gewundert was das soll.

Alle Immobilienmakler wurden vom Gesetzgeber verpflichtet beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie die gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes einzuhalten und die Identität des Immobilienkunden festzustellen.

Spätestens bei dem ersten persönlichen Zusammentreffen ist der Ausweis vom Interessenten dem Makler vorzulegen und die Identität durch den Makler festzustellen.

Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Das heißt, das Einschleusen illegal erwirtschafteter Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf und die damit einhergehende Verschleierung der wahren Herkunft des Geldes soll dadurch unterbunden werden.

Bitte beachten Sie: Laut Geldwäschegesetz (GWG) §4, sind wir dazu verpflichtet, spätestens bei der Besichtigung einer Immobilie die Identität des Interessenten anhand eines gültigen Personalausweises zu prüfen und festzuhalten. Die Legitimationsdaten werden von uns ausschließlich im Rahmen der Geldwäscheprävention erhoben, verarbeitet und genutzt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer werden die Daten gelöscht.

Weitere Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre „Geldwäschepravention“ der „Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland Pfalz“.

Wir bitten Sie daher, zu Besichtigungs- oder Beratungsterminen, immer Ihren gültigen Ausweis mitzubringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Veröffentlicht: 15.02.2016
Kategorie: AGB & DSGVO, Immobiliennews
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