Aktuelle Beiträge
Allgemeine Geschäftsbedingungen Immobilienvermittlung
1. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden. 2. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. 3. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen. 4. [ weiterlesen ]
Englische Homepage www.getahome.net online
Unsere Dienstleistungen und Serviceangebote entwickeln wir stets weiter. Speziell für Angehörige der US Streitkräfte haben wir eine eigene Homepage entwickelt auf der Ihre Immobilienangebote zusätzlich kostenfrei präsentiert werden können. Auf www.getahome.net können sich Interessierte auschließlich in Englisch informieren und die Immobilienangebote betrachten.
Pflicht zur Meldung von Zählereinrichtungen
Seit 01.01.2015 besteht für Eigentümer die Pflicht ausgetauschte Messgeräte, wie Wasseruhren oder Heizkostenverteilern bei der zuständigen Eichbehörde zu melden. Im Rahmen unseres Verwaltungsauftrages übernehmen wir oder Ihr Abrechnungsservice diese Meldung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der offziellen Seite unserer Eichbehörde in Rheinland-Pfalz. http://www.lme.rlp.de/ bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Objektbetreuung & Vermietungsservice
Speziell für Vermieter, die gerne gewohnt alles in korrekten Bahnen laufen lassen, bieten wir die Objektbetreuung mit Vermietungsservice an. Die Miete geht weiterhin auf Ihr Mietkonto und wir rechnen die mit dem Mieter vereinbarten Betriebskosten gerne für Sie ab. Hierbei übernehmen wir die Vor Ort Termine, Besichtigungen und führen Verhandlungen für Sie durch. Sie unterzeichnen [ weiterlesen ]
Energieausweis zwingend Pflicht
Die Vorlage des Energieausweises, der Käufern oder Mietern einen Überblick über den zu erwartenden Energieverbrauch geben soll, ist nunmehr zwingend vorzulegen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass dieser bereits in der Werbung und spätestens bei der Besichtigung vorzulegen ist. Bei unseren Angeboten, ist – sofern der Ausweis schon erstellt wurde, der Energieverbrauchskennwert immer angegeben. Sofern [ weiterlesen ]
